Lexikon

 
 

Brandschutzprüfungen von A bis Z

E

 

Energiegehalt/Energiewert: Energiegehalt und Energiewert geben Aussage über die maximal nutzbare Wärmemenge die bei einer vollständigen Verbrennung eines Materials frei werden kann. Siehe auch Heizwert.

 

 

H

 

Heizwert/ Heizwertermittlung: Bei der Heizwertermittlung wird festgestellt welche maximal nutzbare Wärmemenge bei der Verbrennung ohne Kondensation des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes frei wird. Im Versuch wird eine bestimmte Menge Probe unter Sauerstoffüberschuss vollständig verbrannt. Die Verbrennungswärme wird durch die Erwärmung des Reaktionsgefäßes gemessen. Der dadurch ermittelte Brennwert wird durch Abzug der Verdampfungsenthalpie in den Heizwert umgerechnet. Die Durchführung und Berechnung zur Ermittlung des Heizwertes ist unter anderem in der DIN 51900 beschrieben.